Wettbewerbsstreitigkeiten

Die Einigunsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im Rahmen des Gestzes gegen den unlauteren Wettbewerb bei der IHK kann von Firmen, Verbänden und Verbrauchern angerufen werden. Aus einem geschlossenen Vergleich findet die Zwangsvollstreckung statt.