Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlageberater und Immobiliardarlehensvermittler bedürfen regelmäßig einer gewerberechtlichen Erlaubnis. Diese wird erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen wurden. Dieses Register erlaubt die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.