Offiziell gemeldet: EU-Vogelschutzgebiet Diemel- und Hoppecketal mit angrenzenden Wäldern

Die Lebensräume von Neuntöter, Raubwürger und Grauspecht im östlichen Hochsauerlandkreis werden von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens als schutzwürdig eingestuft. Etwa 15.000 Hektar in den Stadtgebieten Brilon und Marsberg sowie Bereiche in Olsberg und Rüthen werden nun für diese Arten unter Schutz gestellt.

Im Jahr 2020 wurden die Planungen erstmals öffentlich. Nach zwei Anhörungsverfahren, in denen sich betroffene Unternehmen sowie die IHK mit umfangreichen Bedenken und Anregungen eingebracht haben, beschloss die Landesregierung jetzt die Weiterleitung der Gebietskulisse an das zuständige Ministerium in Berlin. Das Gebiet wird mit Änderung des Landesnaturschutzgesetzes abschließend in die Liste der nordrhein-westfälischen Vogelschutzgebiete aufgenommen.

Bedeutung für betroffene Unternehmen

Durch die Meldung entsteht für Pläne und Projekte nun das Erfordernis einer sogenannten Verträglichkeitsprüfung mit dem Vogelschutzgebiet. Das betrifft beispielsweise gewerbliche Bauvorhaben, Genehmigungen für Steinbrüche oder auch die Errichtung von Windenergieanlagen. Das Erfordernis besteht nicht nur im Gebiet selbst, sondern auch bei Vorhaben innerhalb eines Abstandes von 300 Metern (Umgebungsschutz).

Verträglichkeitsprüfungen sind (zeit)aufwändig und durch den Antragsteller zu finanzieren. Zwar sind Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen möglich, allerdings erfordern auch diese entsprechende gutachterliche Nachweise. Insofern stellt die Meldung für betroffene Unternehmen eine zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastung dar und schränkt die Planungssicherheit ein. Der genehmigte Bestand wird davon zwar zunächst nicht erfasst, könnte aber durch vermeintlich kleine Nutzungs- oder Kapazitätsänderungen betroffen sein.

Bedeutung für die regionale Entwicklung

Die umfängliche Meldung hat Auswirkungen auf die Entwicklung von Siedlungsflächen der Städte und Gemeinden. Flächen für Wohn- und Gewerbenutzung sind bereits heute begrenzt verfügbar. Das neu ausgewiesene Gebiet beschränkt die Entwicklungsmöglichkeiten im östlichen Hochsauerlandkreis zusätzlich.

Auch der Abbau regionaler Rohstoffe wird eingeschränkt. Neben Auswirkungen für einige Steinbrüche betrifft dies auch die Holzbereitstellung. Eine durch Vogelschutz eingeschränkte Rohstoffversorgung für z. B. Holzwerkstoffindustrie oder Holzverarbeiter trifft auf eine ohnehin durch Käferkalamitäten geschädigte Forstwirtschaft.

Bei den Planungen für den dringend erwarteten Weiterbau der B 7 n vom A 46-Autobahnende bei Nuttlar bis Brilon ist mittlerweile eine Linie gefunden worden, die ausreichenden Abstand zum Vogelschutzgebiet wahrt. Sie führt östlich von Altenbüren in S-Form auf die vorhandene Strecke und von dort auf die westliche Stadtkernentlastungsstraße von Brilon. Die gewählte Variante rückt dadurch näher an die Ortslage Altenbüren heran. 

Erneuerbare Energiegewinnung durch Wind oder Sonne findet vorwiegend im Außenbereich statt. Anlagen für die Energiegewinnung sind in Vogelschutzgebieten nicht zulässig. Das hat negative Konsequenzen für die regionale Energiegewinnung und damit einhergehende Autarkie und Versorgungssicherheit.

Stand Januar 2024

Weiterführende Links

Informationen der IHK zur Vogelschutzgebiet Diemel- und Hoppecketal

Bekanntmachung im Ministerialblatt NRW vom 27.12.2023