Immissionen wirken auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter ein. Hierzu zählen unter anderem Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen. Primäre Aufgabe des Immissionsschutzrechts (BImSchG) ist es, diese Immissionen auf ein zumutbares Ausmaß zu begrenzen.